Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gern wie folgt beantworten möchte.
Richtig ist, dass der Käufer Ihnen zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen muss, bevor er Schadensersatzansprüche geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten kann. Diese Rechte hat der Käufer aber grundsätzlich erst, wenn Sie zweimal erfolglos Versuche zur Nachbesserung unternommen haben.
Da bislang ein Mangel zunächst gar nicht erkennbar war und Sie jedenfalls nicht zweimal nachbessern durften, hat der Käufer auch derzeit keine Schadensersatzansprüche.
Ein Recht zur so genannten Selbstvornahme, d.h. Behebung des Mangels durch Beauftragung eines Dritten, steht dem Käufer auf keinen Fall zu. Dies sehen Sie völlig richtig: Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag wären die Folge. Sie sollten daher den geforderten Betrag nicht zahlen, sich aber gegebenenfalls um rechtlichen Beistand bemühen.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich, für die ich gern zur Verfügung stehe.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und wünsche für Ihre Angelegenheit viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
also erstmal vielen dank für ihre rasche antwort..
wichtig ist für mich erstmal zu wissen, dass der käufer dem händler ZWEI mal die chance zu nachbesserung oder mängelbeseitigung geben MUSS..
in meinem fall war es ja nochnichtmal EINMAL!!! das EINE mal wo der käufer bei mir das auto gelassen hat, war ja nur zur evtl. feststellung..
WEIL ich da nichts sehen konnte, habe ich ja gesagt er soll mal bei einer vertragswerkstatt nachschauen lassen...und mich dann von dem ergebnis in kenntnis setzten..und NICHT sofort sich einen NEUEN motor einbauen lassen..oder????
kommt ja noch hinzu...der käufer ist mit dem auto seit kauf exakt 10000 km gefahren..wäre bischen merkwürdig mit einem auto 10000 km zu fahren was angeblich bei 200-300 km 1 liter öl verlieret oder verbraucht???
sehe ich das falsch???
mfg und danke im voraus
Sehr geehrter Fragesteller,
allein die Anregung, der Käufer möge doch "bei einer Vertragswerkstatt nachschauen lassen", führt zu keinem anderen Ergebnis. Der Ratschlag von Ihnen diente offensichtlich erst der Feststellung eines Schadens, da dieser überhaupt nicht feststand und bis jetzt wohl immer noch nicht feststeht. Eine Einwilligung in eine Reparatur bzw. gar einen Motoraustausch auf Ihre Kosten kann ich darin nicht sehen.
Merkwürdig ist die Sache mit den gefahrenen Kilometern schon, allerdings wohl nicht von juristischer Bedeutung.
Ich hoffe, Ihnen zu einer weiteren rechtlichen Aufklärung verholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt