,ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes, zahlbar mit dem Novembergehalt,schriftlich vereinbart.Zusätzlich heißt es dazu im Arbeitsvertrag:"Die Gewährung dieser Leistung erfolgt frei- willig mit der Maßgabe,daß auch durch wiederholte Zahlung ein Rechts-anspruch für die Zukunft nicht begründet wird." ... K. eingestellt,ohne Freiwilligkeitsklausel im Ar- beitsvertrag,erhielt auch 2008 Weihnachtsgelt.Eine weitere Angestellte,meine Ehefrau,erhielt kein Weihnachtsgeld,weil vertraglich nicht vereinbart.Ein weiterer Angestellter,Dez. 2006 eingestellt mit derselben Freiwilligkeitsklausel im Vertrag wie Fr.