Trotz mehrmaliger Mahnungen hat dieser nach Einreichung der begründeten und auch belegbaren Forderungen nicht geantwortet, so dass ich gezwungen war, bei der Direktion des Verfahrens (AG-München) eine Beschwerde über den Sachzustand einzureichen. ... Die konkrete Frage lautet, bin ich unter meinen physischen Voraussetzungen verpflichtet nach Deutschland zu reisen, um dort – unter der Vorgabe eines bestimmten Tages einer bestimmten Zeit – Einsicht nehmen zu dürfen oder besteht das Recht, dass man mir die Akte (auch in Kopie) zukommen lässt, weil neben der körperlichen Belastung, auch wegen des hohen Alters, auch hohe Reisekosten entstehen, da ich mit einer Pflegeperson reisen muss und mein geringes Rentenbudget somit überstrapaziert.