Guten Tag,
die private Krankenversicherung muss zahlen für alle Behandlungen, die nach Beginn des Versicherungsverhältnisses notwendig sind, für die niemand sonst aufkommt und bei denen eine Erkrankung nicht schon vor Beginn des Versicherungsverhältnisses aufgetreten ist.
Sie sagen nun, dass die Versicherung sich einerseits darauf beruft, dass das Versorgungsamt die Kosten übernehmen muss, andererseits "geprüft" werde, ob die "Krankheiten" nicht schon länger bestünden.
1.
Wenn das Versorgungsamt die Behandlungskosten übernimmt und diues auch bestätigt, dann ist die privete KV insoweit leistungsfrei (ansonsten würde ja "doppelt " gezahlt). Dem Sachverhalt ist hierzu nichts genaueres zu entnehmen.
2.
Die Prüfung einer Eintrittspflicht durch die private KV darf jedenfalls nicht unnötig verzögert werden. Bei Einer Körperverletzung dürfte es auf der Hand liegen, dass diese Symptome nicht schon vorher vorhanden waren. Wenn die Zahlungspflicht der Versicherung ansonsten besteht, kann ihr evtl. eine kurze Zahlungfrist gesetzt werden, mit Klageandrohung. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, insbesondere wegen der Länge einer angemessenen Frist. Sie sollten daher zu einem Rechtsanwalt gehen.
Gerne stehe auch ich zu Ihrer weiteren Verfügung. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Thormann, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Recklinghausen