Sehr geehrter Anwalt, im Mietvertrag zwischen meinem ehemaligen Vermieter und mir vom Mai 2010 gab es hinsichtlich Schönheitsreparaturen folgende Klauseln: __________________________ - Kaution 900,- € - Schönheitsreparaturen während der Mietdauer in den Innenräumen des Hauses übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. ... Nutzungsdauer hierfür ein Bedürfnis besteht. - Bei Auszug aus der Wohnung besteht diese Verpflichtung (zur Ausführung von Schönheitsreparaturen) nur dann nicht, wenn der neue Mieter die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten ohne Berücksichtigung im Mietpreis übernimmt oder wenn der Mieter dem Vermieter Kosten für die Renovierung, unter Berücksichtigung des Zustandes der Wohnung und dem Zeitpunkt der letzten durchgeführten Renovierung, erstattet __________________________ Das Mietverhältnis wurde von mir fristgerecht zum 31.05.2014 gekündigt. ... Meiner Meinung nach bedurfte dies dann keiner zusätzlichen schriftlichen Zustimmung von ihm, da er sich ja die neuen Mieter selbst ausgesucht hat und bereits vor der Übergabe zw. ihm und mir mehrfach auf die Übereinkunft gemäß unserem Vertrag hingewiesen wurde (Kopien lagen ihm vor) - bei der Übergabe der Wohnung zwischen ihm und mir wollte er diesen Paragraphen so nicht hinnehmen und formulierte noch mündlich dazu, dass es einer schriftlichen Zustimmung von seiner Seite bedurft hätte (im Zweifelsfalle doch zu Gunsten des Schuldners?!)