§ 34 RVG für Frage ob ich Vertreten werde
30. Oktober 2007 22:14
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
23:02
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir ist jetzt etwas passiert, daß läßt mein komplettes Rechtsempfinden zerbröseln.
Ich habe derzeit Probleme mit den Behörden. Aber dazu frage ich in einem anderen Bereich. Ich habe mich also vorab schon länger im Internet darüber informiert, wie ich aus dieser Sache wieder raus komme. Bei meiner Suche bin ich auf einer Homepage gelandet, wo eine Rechtsanwältin solche Fälle reihenweise gewonnen hat. Ich wusste also was ich zu tun habe und brauchte keine Beratung mehr.
Ich habe dann bei dieser Rechtsanwältin angerufen und sie gefragt, ob sie mich in dieser Sache vertreten kann. Sie sagte mir sofort, daß sie eigendlich keine Zeit hätte, weil sie in 4 Tagen in den Urlaub fährt. Diese Angelegenheit musste aber innerhalb von 7 Tagen bearbeitet werden.
Sie meinte ich solle ihr doch mal die Unterlagen zufaxen und sie wollte schauen, ob sie es noch schaffen kann.
Dieses Gespräch hat genau 5 Minuten und 47 Sekunden gedauert. (Wurde von meinem ISDN Telefon protokolliert)
Ich faxte ihr die Sachen zu. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein einziges Wort über Kosten gesprochen. Nur darüber ob sie mich vertreten kann.
Am nächsten Tag rief ich wieder an und fragte wie es aussieht. Sie sagte mir das es ziemlich kompliziert ist, und ich auf jeden Fall einen Anwalt brauche um da wieder raus zu kommen. (OK das wusste ich auch vorher schon)
Sie meinte das sie es aber nicht mehr schaffen würde, weil sie noch Akteneinsicht von den Behörden bräuchte und bedingt durch den Postweg würde das vor ihrem Urlaub nichts mehr werden.
Mehr könne sie mir jetzt auch nicht mehr sagen, weil ich noch keinen Vertrag mit Ihr abgeschlossen habe.
Ich fragte was denn da für Kosten auf mich zukommen werden. Sie sagte ca. 1.000,00 Euro Vorkasse, weil das würde sie nicht nach RVG abgrechnen. Eine Telefonische Beratung kostet ca. 250,00 Euro.
Ich fragte ob sie mir denn einen Vertrag schicken könnte.
Sie sagte: sie müsse schon genau wissen, ob sie mich vertreten soll, denn sonst würde sie sich diese Arbeit garnicht machen. Schließlich muss sie ja meine Daten anlegen, den Vertrag ausdrucken und mir zufaxen. Diese Arbeit würde sie sich nur machen, wenn ich auch wirklich von ihr vertreten werden wolle.
Ich brauchte noch bedenkzeit und habe nicht eingewilligt. Schließlich ging es hier um 1.000,00 Euro Vorkasse.
Ich sagte also das ich es noch nicht weiß, mich aber wieder melde wenn ich mir darüber im Klaren bin, ob sich dieser Aufwand lohnt.
Nun war ich hin und her gerissen. Einerseits hat diese Rechtsanwältin sämtliche Fälle gewonnen, die im Ursprung meiner Angelegenheit geglichen haben. Andererseits war sie aber nicht da um mich in meiner Not vertretetn zu können.
Nun wollte ich mir ein Hintertürchen offenhalten und überlegte ob ich irgendwie die Angelegenheit aufschieben kann, bis die Rechtsanwältin wieder aus dem Urlaub zurück ist. Vorsichtshalber fragte ich also ob sie mir noch eine Rechtsanwalt empfehlen kann, weil Gewerberecht ist ja nicht jedermans Sache.
Sie empfahl mir einen Kollegen und gab mir seine Telefonnummer.
Ich bedanke mich artig und beendete das Gespräch.
Diese Telefonat hat genau 10 Minuten und 49 Sekunden gedauert.
Die Zusammenfassung war also:
1) Ich brauche einen Rechtsanwalt
2) Die Telefonberatung kostet ca 250,00 Euro
3) Eine Vertretung kostet ca. 1.000,00 Euro Vorkasse
4) Sie hat dafür keine Zeit weil sie in den Urlaub fährt
5) Einen Vertrag schickt sie mir nur wenn ich auch wirklich vertreten werden möchte
6) Eine Telefonnummer von einem Kollegen habe ich bekommen
Letzte Woche ist die Rechtsanwältin dann wieder aus dem Urlaub gekommen und hat mir direkt eine Rechnung geschickt.
Vereinbarte Vergütung § 4 RVG
190,00 Euro plus 19% MwSt.
Ich habe nichts vereinbart und beraten wurde ich auch nicht.
Auf meine e-mail an sie ob es sich dabei um ein Versehen handelt bekam ich zur Antwort:
Auch ohne Vergütungsvereinbarung ist – wie sich aus § 34 RVG
ergibt – eine Vergütung zu bezahlen.
Dies setzt aber doch vorraus, daß ich auch beraten wurde. In diesem Fall wurde mir nur mitgeteilt was für Kosten auf mich zukommen wenn ich beraten werde. Ich bin Handwerker und im Handwerk nennt man sowas ein Angebot erstellen.
Dafür brauchte sie noch nicht einmal meine Unterlagen studieren. Diese Preise sind ja laut § 34 RVG
festgelegt. Bzw. die 1.000,00 Euro sind für sie Erfahrungswerte, weil sie schon etliche Fälle gewonnen hat.
So wie der Sachverhalt ist, schwöre ich jeden Eid das ich wirklich keine Beratung erhalten habe. Ich fürchte nur das sich die nette Rechtsanwältin nun irgend welche Beratungen aus den Fingern saugt, nur um ihr Geld zu bekommen.
Die Telefonzeiten kann ich anhand meines ISDN Anschlusses akribisch genau nachweisen.
Erstes Gespräch 5 Minuten und 47 Sekunden
Zweites Gespräch 10 Minuten und 49 Sekunden
Keine Beratung erhalten, sondern nur Preise für eine eventuelle Beratung.
Hier nun meine Frage: Kann die Rechtsanwältin diese Vorderung stellen, oder handelt es sich nur um ein Angebot was natürlich kostenlos ist.
Wenn sie mir antworten, können Sie dann bitte auch Gesetztestexte beifügen die ich der Rechtsanwältin um die Ohren hauen kann? Ich habe keine Lust dafür auch noch einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen. In der anderen Angelegenheit benötige ich sowieso schon Rechtsbeistand. Da brauche ich übrigens auch noch einen Rechtsanwalt der sich mit Gewerberecht auskenn.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
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