Muss mein Arbeitgeber irgendetwas anders machen, oder kann ich mich um entsprechende Steuern, etc. selber kümmern und für meinen Arbeitgeber bleibt alles gleich?
Wenn es bei Euch heisst: "...gemäß DBA steuerfreie Arbeitslohn..." meint Ihr damit: gilt in D jetzt als steuerfrei (weil ja im Ausland schon Steuern gezahlt)? ... Macht es in meinem Falls Sinn, die ausländische Steuer auf die dt.
Meine Fragen würden: 1) Ist das unter meiner Umständen rightig/anwendbar (kein Steuer und Sozialbeiträge in D bezahlen)? ... (bitte betrachten Sie das mein Gehalt nach Dubai überwiesen wird) 4) Wie funktioniert das Gesetz, das über 183 Tage im Jahr im Ausland leben ist.
Daraus schließe ich als Laie, dass ich nur wenig Steuer zahlen werde und sich das Absetzen der Krankenversicherung ja nicht wirklich lohnen kann. Bekanntlich wird bei der Bemessung der KVDR Beiträge auch die Rente aus dem Ausland mit einbezogen.
Da ich also keine Steuern abführen müsste, dachte ich, könnte ich mir bequemlichkeitshalber auch die Anlage KAP sparen. Nun lese ich, dass die Abgabe der Anlage in meinem Fall, weil im Ausland verwaltet, Pflicht ist.
Hallo, ich habe ein gutes Angebot von einer deutschen Firma bekommen um in Schweden eine Betriebsstätte zu werden. Sprich, die Firma entsendet mich nach Schweden um mich dort um den Kunden zu kümmern und in Schweden wird eine s.g. Betriebsstätte gegründet.
Im gleichen Zeitraum wurde ein monatliches Gehalt von der Schule im Ausland gezahlt. Es gab also Einkünfte aus Deutschland und ein Ortsgehalt im Ausland. ... Auslandseinkünfte müssen, da kein DBA Abkommen mit dem Staat existiert, vollständig versteuert werden. - Gezahlte Steuern im Ausland, sofern Lohnsteuerähnlich, können über die Abzugsmethode als Werbungskosten abgezogen werden Fragen: - Ist eine Gewährung der doppelten Haushaltsführung gerechfertigt?
Ich bin vor kurzem nach Schweden gezogen und habe eine Holdingstruktur in Deutschland. Nun will ich über die deutsche Holding (UG) eine 100 % Tochterfirma in Schweden gründen. Die Ausschüttung der Gewinne ginge demnach nach Deutschland, wo ich beschränkt steuerpflichtig bin.
Hallo zusammen, ich werde in kürze meine Festanstellung aufgeben und dann als Freiberufler im Bereich Online-Marketing/Beratung für Kunden in Deutschland arbeiten. Mein Plan ist es in Deutschland gemeldet zu bleiben, den Großteil meiner Zeit werde ich jedoch in Südafrika verbringen. Ist es aus steuerrechtlicher Sicht sinnvoll den Wohnsitz in Deutschland zu halten bzw. welche Optionen habe ich generell?
Gemäß §3a UStG liegt der Leistungsort im Ausland, wenn sich der Kunde (Privatkunden) außerhalb der EU befindet. ... Nun frage ich mich ob ich dies ggü. dem Finanzamt irgendwie belegen muss (dass die Kunden sich im Ausland befinden).
Wir haben nicht vor irgendwo im Ausland einen festen Wohnsitz zu begründen. Im Ausland leben wir von meiner Beamtenpension aus öffentlicher Kasse (nicht gesetzl. ... Wir werden auch keiner Arbeit im Ausland nachgehen.
Ich bin für die Schweizer Firma in Holland, Österreich etc. eingesetzt worden, bin aber maximal alle 6-10 Wochen für 10 Tage nach Hause in Deutschland zurückgekehrt und war sonst nur im Ausland tätig.
Ich finde dort Arbeit und erziele ein für dortige Verhältnisse überdurchschnittliches Gehalt, von dem nach Steuern 1100€ übrig bleiben. 1) Gilt nun der dortige oder der deutsche Pfändungsfreibetrag?