ALG1: unterbrechen vs. aufschieben des Leistungsanspruchs plus Ruhenszeit/Sperrfrist
. - vom Arzt im März 2013 schriftlich empfohlen bekommen, den Arbeitsplatz bzw. den Beruf aufzugeben - Aufhebungsvertrag im April 2013 unterschrieben zum 30.06.2013 - normale Kündigungsfrist wäre der 30.11.2013 gewesen - verspätete Arbeitslosmeldung im Juni 2013 - Antrag auf Arbeitslosengeld Anfang Juli 2013 abgegeben, informell Höhe des Arbeitslosengeldes mitgeteilt bekommen, es ist noch kein Leistungsbescheid zugestellt worden - Auskunft AfA: Sperrfrist 1 Woche wg. verspäteter Meldung, evtl. 3 Monate wg.