Insolvenz nach Selbständigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfgang N. Sokoll / Berlin
Sehr geehrte Anwälte, mein von mir getrennt lebender Ehemann hat seinen Insolvenzantrag vor 6 Jahren in Frankreich eingereicht,hat alle erforderlichen Unterlagen seiner Anwältin ausgehändigt,hat seine Verbindlichkeiten zur Zeit seiner selbständigkeit als Arzt angehäuft,konnte durch seine Erkrankung den Beruf nicht mehr ausüben.Jetzt ,im Januar war dann endlich die Anhörung vorm Gericht,wo der Richter erläuterte es handele sich um eine berufliche Insolvenz und mein Mann wäre nur wegen dieser Insolvenzsache nach Frankreich gezogen,somit könne er diesem Antrag nicht zustimmen und lt. Anwältin wäre eine Berufung zwecklos. Mein Mann hat inzwischen einen kritischen Gesundheitszustand erreicht und nicht mehr die Kraft weitere anwaltliche Gespräche zu führen, auch hat er finanziell keine möglichkeit ein Anwaltlich- gesteuertes Verfahren durchzustehen.Wie könnte er jetzt weiter verfahren?