Bei Beantragung einer Hausratversicherung wurden Elementarschäden eingeschlossen, auf dem Antrag wurde für solche Schäden ein Selbstbehalt von 2% oder mindestens 500,- Euro aufgeführt, ohne diesen Punkt weiter zu erläutern. ... Abgesehen von einem geringen Anteil des Schadens sitze ich nun also a) ohne Hausratversicherung und b) ohne wirkliche Wiedergutmachung für meinen Schaden da… Frage: Kann ich die Versicherung auf Grund des nicht eindeutig genug formulierten Antrags, in welchem die Versicherungssumme als Grundlage für die Berechnung der Selbstbeteiligung nicht erwähnt wurde, auf rechtlichem Weg zur Begleichung des Schadens in voller Höhe verpflichten lassen? ... Ist im Zweifelsfall vielleicht auch der Vermieter bzw. dessen Versicherung zu belangen, wenn der Schaden durch einen undichten Kellerboden (eindringendes Grundwasser) entstand und dieser Mangel dem Vermieter zuvor nachweislich bekannt war, er uns darüber aber nicht unterrichtet hat?