60 Tage Regelung in verschiedenen Kantonen
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist meine Situation: - Wohnsitz Regensburg - Anstellungsvertrag als temporärer Mitarbeiter bei einer Vermittlerfirma im Kanton Zürich (seit Anfang Mai 2013) - Ausgeliehen an Unternehmen im Kanton Basel Stadt (40 Stunden/Woche) - Gre-1 bereits beim Finanzamt Regensburg beantragt - Derzeit übergangsweise für 90 Tage angemeldet. - Ich übernachte unter der Woche im Wohnmobil auf einem Campingplatz in der Nähe von Basel (auf Schweizer Seite) Wenn ich das richtig verstehe, müsste doch die 60-Tage Regel auf mich anwendbar sein?