Pflichtverletzung einer selbst ernannten Nachlassverwalterin
vom 5.11.2018
52 €
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beantwortet von
Eine in sich uneinige Erbengemeinschaft besteht aus vier Parteien. ... Von den verbleibenden zwei Achtelerben („C" und „D") hat eine - „C" unbeauftragt - die Abwicklung des Erbes übernommen. ... „D" hat diese Interessenten ermittelt und erfahren, dass „C" den Verkauf von einer zusätzlichen Zahlung (25.000 Euro) „unter der Hand" abhängig gemacht hat.