Beförderungserschleichung §265a StGB
vom 7.1.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Er hat ja die Möglichkeit, die Straftat zuzugeben oder nicht, sich zu äußern oder nicht, einen Anwalt zu beauftragen oder sein Einverständnis zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße zu erklären.