Hallo,bevor ich meine Frage stelle,eine kurze Situationsbeschreibung:Ich kaufte 2002 eine ETW in einem Haus mit 10 Einheiten.Dies ist die Wohnung,in der ich aufgewachsen bin und meine Eltern sind nun meine Mieter.Der Verkäufer des Hauses(ehemaliger Vermieter meiner Eltern)verkaufte an einen Käufer,der wiederum alle Wohnungen als ETW verkaufte.Von diesem kaufte ich.Der Verkäufer ging kurz danach pleite.2 Wohnungen standen leer,3 Wohnungen waren von irgenwem bewohnt,bezahlten aber keine Nebenkosten.Der Verwalter sagte,da ein Versorgungsvertrag fürs ganze Haus bestehe,müßten wir Zahlenden diese Kosten mittragen.Dies tun wir jetzt schon seit Jahren.Irgendwann standen die 5 Wohnungen zur Versteigerung.Jetzt endlich haben diese seit Anfang 2007 einen neuen Besitzer.Es werden also bald Nebenkosten bezahlt und meine Belastung sinkt,worüber ich mich sehr freue.Der neue Besitzer Renoviert nun.Er tauschte auch die Sicherungskästen aus,die sich jedoch im Hausflur befinden.Mit diesen Kästen und Leitungen hat meine Wohnung absolut nichts zu tun.Der Käufer schickt uns nun eine anteilige Rechnung.(mein Anteil 117/1000:444€).Zudem wurde ein schöner Holzkasten entfernt und ein häßlicher Metallkasten montiert.Laut Verwalter ist dies alles zulässig.Muß ich wirklich zahlen? Zudem kam die Rechnung mit dem Zusatz,daß dieser Betrag schon angemahnt wurde.Muß ich Mahngebühren zahlen,obwohl ich nie eine Rechnung vor dieser erhalten habe?