Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Es geht um 2 Firmen (GmbH ELEKTRO + GmbH M-BAU) mit je 2 Gesellschaftern (GROß + KLEIN) Gesellschafter GROß hält an beiden Firmen je 60 / 65% Gesellschafter KLEIN hält an beiden Firmen je 40 / 35% Firma E-TECHNIK liefert Elektrotechnik und hat nur 2 Angestellte: GF-GROß + GF-KLEIN Firma MASCH-BAU liefert Maschinenbau und hat nur 1 Angestellten: GF-GROß Gesellschafter GROß ist in beiden Firmen alleinvertretungsberechtigter GF, bezieht Gehalt aber nur in E-TECHNIK Gesellschafter KLEIN ist in Firma ELEKTRO alleinvertretungsberechtigter GF, bezieht Gehalt also auch nur in E-TECHNIK Firma MASCH-BAU hatte bis 2006 einen weiteren GF-Gesellschafter "KONSTRUKTEUR", der dann aber ausgeschieden ist. ... Die Firma E-TECHNIK hat nun zusehends Probleme die zur Zahlung der Gehälter erforderlichen Gewinne zu erwirtschaften, da GF-GROß MASCH-BAU durch seine fast unentgeltliche Tätigkeit "subventioniert". Ein genauer Nachweis, wieviel Stunden er für welche Firma leistet ist aber sehr schwierig und fast nicht zu erbringen.