Wohnungsräumung durchführen oder doch wieder verschieben?
vom 2.11.2013
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich nach 4 Monaten nochmal schriftlich gemahnt und darauf hingewiesen, dass ich die Wohnung räumen lasse, wenn die erhöhten Betriebskosten nicht gezahlt würden. ... In ein Hotel kann die Schuldnerin nicht, sie wird wohl zu ihrer Mutter gehen. ... Ich dagegen kann mir einen Anwalt auch nicht leisten, weil ich zu viel für Prozesskostenhilfe verdiene, aber dennoch nicht mit meinem Geld auskomme (u.a. wegen der Wohnung die ich vermiete).