Nebenkostenabrechnung Rechtsgültigkeit
29. Juli 2024 19:33
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Preis:
45,00 €
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Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Ihre rechtliche Einschätzung zu folgender Situation:
Sachverhalt:
Ich war von Hauptmieterin einer Wohnung, die ich von 07.2011 bis 12.2023 zusammen mit meinen Kindern bewohnte. In den letzten 11 Jahren wurden die Nebenkostenabrechnungen stets postalisch an meine Adresse zugestellt.
Beim Auszug wurde dem Vermieter durch meinen Sohn, der sich gelegentlich auch um einiges kümmerte, per E-Mail die neue Anschrift mitgeteilt.
Die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2022 bis 31.05.2023 wurde am 13. Februar 2024 anscheinend ohne meine Zustimmung elektronisch (per E-Mail) an meinen Sohn gesendet. In der E-Mail hieß es:
"Sehr geehrter Herr XX, als Bevollmächtigter von Ihrer Mutter sende ich die Nebenkostenabrechnung 2022-2023. Bezüglich der Kaution erhalten Sie eine separate Mail. Mit freundlichen Grüßen,..."
Es liegt keine formelle Vollmacht vor, die meinen Sohn berechtigt, in meinem Namen zu handeln. Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung ohne meine Kenntnis und Zustimmung mit der Kaution verrechnet, weshalb ich vermutlich erst jetzt etwas davon mitbekommen habe.
Ich habe erst durch ein Mahnschreiben über die gesamte Situation erfahren. In diesem Mahnschreiben wurde erwähnt, dass alle Informationen an meinen Sohn gesendet wurden. Bis heute liegt mir jedoch keine Abrechnung vor, sondern nur die Information, dass ein Betrag von 81,52 Euro noch offen wäre.
Der Mietverein hat bereits im Mai 2023 in einer anderen Angelegenheit schriftlich klargestellt, dass mein Sohn nicht vertretungsbefugt ist. Das Schreiben des Mieterbunds vom Mai 2023 lautet:
"Soweit sich Ihre Mandantschaft darauf beruft, dass der Sohn unseres Mitglieds mit E-Mail vom 23.03.2023 erklärte, die Miete ab April 2023 ungemindert zu bezahlen, ist unserem Mitglied diese Erklärung des Sohnes nicht zuzurechnen, da der Sohn unseres Mitglieds im Rahmen seiner E-Mail vom 23.03.2023 nicht vertretungsbefugt war. Die Vertretungsbefugnis bezieht sich ausschließlich auf unseren Verein."
Da das Verhältnis zu meinem Sohn seit einiger Zeit schlecht ist, war mir die Nebenkostenabrechnung, die an ihn gesendet wurde, nicht bekannt.
Fragen:
1. Ist die Zustellung der Nebenkostenabrechnung ohne meine ausdrückliche Zustimmung elektronisch (per E-Mail) und an meinen Sohn rechtsgültig? Zu beachten ist, dass diese 11 Jahre lang postalisch an mich adressiert waren und die neue Anschrift bekannt ist.
2. Darf der Vermieter die Abrechnung ohne meine Zustimmung mit der Kaution verrechnen?
3. Welche Schritte kann ich unternehmen, um die korrekte Zustellung der Abrechnung und die Rückgängigmachung der Kautionsverrechnung zu erreichen? Ist die Nebenkostenabrechnung eventuell verjährt? Der Abrechnungszeitraum war der 01.06.2022 bis 31.05.2023.
Meines Wissens nach muss die Zustellung der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (an mich) erfolgen, was in diesem Fall nicht geschehen ist.
4. Darf der Vermieter einfach davon ausgehen, dass mein Sohn bevollmächtigt ist, weil er sich oft um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Wohnung gekümmert hat, obwohl er auch öfters mit mir in Kontakt stand und mich immer erreichen konnte?
Über eine unverbindliche Einschätzung der Sachlage würde ich mich freuen.
Lieben dank und freundliche Grüße