Übertragung eines Nutzungsrechts für einen Golfplatz wird abgelehnt
vom 18.9.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
. § 5 Außerordentliche Kündigung 1.Dieses Nutzungsrecht kann vorzeitig nur durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden. 3.Eine Rückzahlung geleisteter Gelder (sowohl des Investitionskostenbeitrages als auch der Jahresbeiträge) durch die SG ist für jeden Fall der Kündigung ausgeschlossen.