Abmahnung gegen Gesellschafter statt GbR rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Die Markenrechtsverletzung ist unstrittig, allerdings stand weder im Anschreiben noch in der Unterlassungserklärung (je 2x) ein Hinweis auf die Gesellschaft bzw. das Unternehmen bzw. die GbR. ... Seit dem Urteil von 2001 wird die Geschäftsfähigkeit der GbR im Aussenauftritt wohl durch ein Urteil des BGH bestätigt. ======= Fragen ======= Ist dieses Vorgehen juristisch einwandfrei und sind die Aussichten gut, damit notfalls vor Gericht zu gewinnen (oder einen Vergleich zu erzielen)?