Architektenrechnung ohne Vertragsgrundlage
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Wir teilten ihm daraufhin schriftlich mit, dass die Rechnung aus unserer Sicht nicht nur völlig überraschend und ohne Grundlage sei (da kein Auftrag oder Vertrag existiert und er zugesagt hatte, uns vorab über kostenpflichtige Leistungen zu informieren). ... Fragen: 1.War der Architekt berechtigt, ohne Auftrag oder Vertrag die ursprüngliche Rechnung zu stellen?