Notarvertrag regelt Auszug aus Haus
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, wir haben unser Haus verkauft. Der Kaufpreis wurde sofort fällig und wir haben einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und zahlen die Miete pünktlich. Im Kaufvertrag wurde zum Auszug folgendes geregelt: Dem Verkäufer ist gestattet, vom Tage der Übergabe ab das Kaufobjekt weiter zu bewohnen, bis das derzeit errichtete Ersatzobjekt fertiggestellt ist.