Immobilienkauf Rückabwicklung
vom 18.2.2019
57 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Bis heute konnte der Kauf nicht vollzogen/abgeschlossen werden, weil der Bauträger (Verkäufer), vertreten durch Hr. X, die Voraussetzungen dafür offensichtlich nicht erfüllt (wir dachten der Notar muss sich vorher vergewissern, ob der Käufer in der Lage ist, die Immobilie verkaufen zu können). ... Nachdem die Abwicklung des Kaufvertrags und auch die einvernehmliche Aufhebung des Kaufvertrags nicht absehrbar ist, fordern wir nunmehr den auf das Notaranderkonto gezahlten Betrag von EUR 175.000,00 zugunsten Konto DE00 0000 0000 0000 11 zurück.