Eigenbedarfskündigung für Patenonkel
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Zuerst drei Jahre mit einem älteren Ehepaar als Vermieter, dann übernahm die Nichte das Haus und bestand auf einen neuen Mietvertrag. In diesem Vertrag hatte die neue Vermieterin vergessen die Nebenkosten zu regeln, so dass wir weder die in Ba-Wü übliche "Kehrwoche", noch sonstige auf den Mieter abwälzbare Tätigkeiten und auch deren Kosten tragen mußten. ... Schließlich wurde vor zwei Jahren durch Zufall festgestellt, dass auf unseren Stromzähler seit Anbeginn der Vermietung der gesamte Betriebsstrom des Hauses lief (3 Wohnungen) und wir diesen bezahlt hatten.