Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten f. Kündigung bzw. Bonuszahlung nicht
vom 24.12.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Ziegler / Dortmund
Mir geht es aber in diesem Fall eigentlich darum, eine zweite Meinung zur Übernahme der Kosten meiner Rechtsschutzversicherung für diesen Fall einzuholen. ... Die Kosten für eine derartige Klage betragen lt. meinem Anwalt ohne Vergleich für die RA-Kosten ca. 760,00 € brutto, mit Vergleich ca. 1.050,00 brutto, evtl. zzgl. ... Da diese Kosten im Vergleich zu den Kosten, um deren Übernahme gestritten wird (ca. 3.500 Euro) nicht unerheblich sind, möchte ich nur bei ausreichender Gewinnwahrscheinlichkeit klagen.