ALG Berechng. nach Krankengeld und vorheriger Teilzeitarbeit in Elternzeit (2 Jahre)
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(Beim Arbeitsamt hatte ich mich gleich bei Erhalt der Kündigung Anfang Februar telefonisch gemeldet (muss man ja bei Kündigung), habe ALG Nummer etc erhalten. ... Meine Überlegungen sind folgende: 1.Ich vermute dass dass ALG in meinem Fall ab 01.07.2010 12 Monate zurück berechnet wird, also inkls. des Krankengeldes, also das Krankengeld als 0 € in die Berechnung mit einbezogen wird? ... Werde ich dann gesperrt oder schadet es nur insofern, als ich für die Zeit natürlich kein ALG bekomme, was klar ist und auch rechtens, denn ich suche ja keine Arbeit sondern will in Urlaub.