Nach Widerspruch wurde unsere Miete richtig berechnet aber der eigentliche Widerspruch nicht.Tochter ist über 18,kein Einkommen und lebt mit Eltern in selber Wohnung.Zur Grundlage: Mutter einkommen AlG I 951,-Eu Netto Vater Nettoeinkommen 576,-Eu Netto vollbeschäftigt Tochter Kindergeld 154,-Eu Miete gesamt 470,-Eu ca,67qm Unsere Tochter bekomt kein AlG II,weil wir abzüglich allem 47,68 Eu über dem Grundbedarf liegen.Wird hier nicht das BGB untergraben und die Würde des Menschen angegriffen,da ich für Vollbeschäftigung grade mal 26 Cent pro stunde mehr habe als mein Grundbedarf weil unser Einkommen per BG geteilt wurde und Arbeiten zur würde des Menschen gehört?