Immobilienverkauf mit Arglist
Ansonsten hält sich der Vertrag an das gängige Prozedere: Ausschluss der Gewährleistung für Mängel, Nichtigkeit von Nebenabreden, die nicht im Vertrag stehen. ... Leider wurde diese Abrede nicht in den Vertrag geschrieben. ... In dem vom Dachdecker angeforderten Schreiben wird als Grund genannt: "Die Verkäuferin teilte uns mit, dass es offenbar rechtliche Unsicherheit über die Zuständigkeit / Bezahlung der erforderlichen Arbeiten gäbe".