Bauträgerhaus: wie Entschädigung für verspätete Fertigstellung durchsetzen?
vom 23.6.2019
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 24.07.2017 einen Kaufvertrag mit einem Bauträger über einen Neubau abgeschlossen. ... Fertigstellung heißt es im Kaufvertrag: "Der Veräußerer ist bestrebt, die Bezugsfertigkeit bis zum 30.12.2018 zu erreichen, ohne dies vertraglich zuzusagen, und verpflichtet sich zur bezugsfertigen Herstellung des Vertragsgegenstands bis spätestens 30.05.2019. ... Die Bezugsfertigkeit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass noch unwesentliche Mängel zu beheben, die Außenanlagen fertig zu stellen oder geringfügige Restarbeiten vorzunehmen sind."