Wir haben vor 3 Wochen in Paris einen Renault R4, Baujahr 1978, erworben, der dort bis zum Kauf zugelassen war und auch kurz vor unserer Kauf den dortigen TÜV bestanden hatte, obwohl einige kleinere Mängel vorlagen, die bescheinigt wurden, aber nicht zum Entzug der dortigen Fahrerlaubnis führten. ... Zurück in Deutschland wurden die gleichen Mängel vom TÜV beanstandet und die unterschiedlichen Nummern sollten dahingehend vereinheitlicht werden, dass die Nummer des Chassis unkenntlich gemacht wird. ... Um sicher zu gehen, dass es sich nicht um einen Diebstahl des Chassis handelt, verlangt die Sachbearbeiterin einen Kaufvertrag über das Chassis, amtlich ins Deutsche übersetzt und wenn das nicht beizubringen ist (die Reparatur wurde nicht vom Vorbesitzer durchgeführt, sondern vor längerer Zeit), eine notariell beglaubigte Bestätigung des Vorbesitzers, dass der Sachverhalt so, wie geschildert, den Tatsachen entspricht.