Hallo, ich habe eine Frage der rechtlichen Einschätzung einer von der Arbeitsagentur verhängten Sperre wegen Arbeitsaufgabe (durch Aufhebungsvertrag). Zur Situation: - Seit 1.12.2010 befand ich mich in 100% Kurzarbeit seitens meines alten AG - Eine Änderung dieses Zustandes war nicht in Sicht, mit Eröffnung der Massnahme wurde mir mitgeteilt, dass meine alte Stelle nicht mehr fortbestehen würde, ich solle zukünftig etwas anderes machen, wofür Schulungen nötig wären, diese fanden nicht statt. - Die Massnahme wurde nicht gleichmäßig auf alle Mitarbeiter verteilt; ich musste 100% KA machen, andere 0%, obwohl ich die Tätigkeiten der anderen durchaus ohne Einarbeitung sofort auch hätte übernehmen können. - Ich habe mir daraufhin eine neue, unbefristete Stelle gesucht und Ende Januar 2011 auch gefunden, diese konnte (und werde) ich zum 1.5.2011 antreten. - Kündigungsfrist (3 Monate Quartalsende) war der 30.6.2011. Zu diesem Termin kündigte ich mit Bitte um Aufhebung zum 30.4. - Man bot mir Aufhebung aber nur "sofort" oder "gar nicht" an (Keine Zeugen für dieses Gespräch) - Um den neuen Job nicht zu gefährden (es war nicht ganz klar, ob der neue AG bis zum 1.7. gewartet hätten ...) ging ich auf "sofort" ein (Aufhebung zum 28.2) Ein vorheriger Anruf bei der Arbeitsagentur beschied mir "kann sein, dass Sie gesperrt werden, muss aber nicht, kommen Sie dann vorbei" Jetzt sperrt mich das Arbeitsamt für sechs Wochen (Reduktion nicht wegen Härte - das hätte ich noch verstanden, sondern weil das Beschäftigungsverhältnis innerhalb von 12 Wochen geendet hätte ...)