Dabei eine Vollmacht der Patientin (Übertragung von Rechten, Klageauftrag nach Ermessen, Auftrag zur Prüfung, Einreichung, Führung von Rechtsmitteln, Führung gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfts usw.) sowie eine Entbindung von der Schweigepflicht unter der Überschrift "Schadenersatz wg. fehlerhafter Zahnbehandlung" die sämtliche Ärzte und Zahnärzte usw. von der Schweigepflicht befreien soll. ... Es wird dann informativ detailliert aufgeführt, was an Unterlagen gewünscht ist (alles) und folgender Hinweis des OLG München zitiert: "Ein Patient hat das Recht, die Vorlegung von Behandlungsunterlagen zur Einsichtnahme bei einer Person seines Vertrauens, die im Hinblick auf ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege eine besondere Zuverlässigkeitsgewähr bietet, zu verlangen". Danach noch einige weitere rechtliche Hinweise.