Honorar für nicht erbrachte Anwaltsleistung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Dieser stellte bei Unterlagenprüfung gleich fest, dass einer der Verträge rechtlich eindeutig verjährt sei, also nicht mehr einklagbar. ... Er fühlt sich im Recht und verweist darauf, dass ich ja klage könne. ... Durch Klage möchte ich nicht noch mehr gutes Geld schlechtem nachwerfen.