Rücktritt vom Kaufvertrag (Privat) / Vereinbarungen nicht eingehalten
5. Oktober 2022 18:03
| Preis:
49,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.08 habe ich bei einem Privatverkäufer eine Anzahlung von 1.000€ geleistet mit dem Interesse einen gebrauchten PKW von ihm zu kaufen. Das Fahrzeug wurde vorab von mir nicht besichtigt. Ein Paar Tage nach der Anzahlung kam heraus, dass das Fahrzeug nun doch nicht scheckheftgepflegt ist, wie zuerst von ihm behauptet. Wir einigten uns hier zu auf einen Preisnachlass. Der Wagen sollte mit neuem TÜV / neuer HU/AU mängelfrei übergeben werden. Dies wurde in einem schriftlichen Kaufvertrag, sowie mündlich am Telefon festgehalten.
Am 03.09 war der erste Abholtermin für das Fahrzeug angesetzt. Ich habe hier für Flüge zur Anreise gebucht und mir an dem Tag frei genommen, da sich das Fahrzeug 750 km entfernt von meinem Wohnort befand. Den Abend davor, am 02.09, habe ich den Verkäufer kontaktiert und mich erkundigt, ob für den nächsten Morgen alles bereit sei und der Wagen gut durch den TÜV gekommen ist. Der Verkäufer teilte mir dann erst auf meine eigene Nachfrage, 16 Stunden vor meiner Anreise mit, dass der Wagen keinen neuen TÜV bekommen hat, da der TÜV angeblich im Urlaub gewesen wäre. Er würde mir den alten TÜV Bericht mitbringen, der ein Jahr alt ist. Ich habe meinen Unmut darüber ausgedrückt, dass ich es merkwürdig finde davon so spät und erst auf meine eigene Nachfrage zu hören. Ich wollte das Fahrzeug ohne neuen TÜV nicht kaufen, wir einigten uns darauf, dass er nachbessert und den Wagen am 12.09, wie vertraglich vereinbart und zugesichert mit neuem TÜV mängelfrei übergibt. Diesmal erkundigte ich mich am Abend des 08.09 nach dem Stand der Dinge. Der Verkäufer schrieb mir, dass das Fahrzeug aufgrund erheblicher Mängel nicht über den TÜV gekommen sei. Ich fragte ihn nach den genauen Mängeln und einer Kopie des TÜV-Berichtes um einzuschätzen, wie ich weiter vorgehe. Dazu wollte er mir erst nächsten Tag Auskunft geben. Ich schrieb ihm darauf, dass ich hoffe, wir würden uns einig werden. Falls dies nicht geschehen würde, würde ich Ihn darum bitten mir die 1.000€ Anzahlung zurück zu überweisen. Daraufhin meinte er nur, das würde sicherlich nicht passieren, ich könnte das Fahrzeug abholen oder es sein lassen. Da mir in dem Moment aufgrund des ganzen Ärgers, den ich bisher in diesem Prozess hatte (entstandene Kosten zur Anreise von über 200€, Arbeitstage frei genommen, mangelhafte Kommunikation seitens des Verkäufers etc.) sprichwörtlich der Kragen geplatzt sei, habe ich meinen Rücktritt vom Vertrag verkündet aufgrund mehrfacher Nichteinhaltung der Bedingungen zu denen der Kauf vereinbart war. Ich habe ihn gebeten mir die Anzahlung zurück zu überweisen, Fristsetzung 7 Tage.
Nach einigen Tagen habe ich mir nochmal versucht einen Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen und war unsicher, ob mein Rücktritt nicht unwirksam sei, und ich dem Verkäufer noch einmal eine schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung zukommen lassen muss, bevor ich überhaupt wirksam zurücktreten kann. Ich informierte den Verkäufer darüber, dass ich ihm noch eine Chance zur Nachbesserung einräume und schickte ihm am 24.09 eine entsprechende Aufforderung mit Fristsetzung bis zum 03.10, da er ja zwischen dem 03.09 und dem 12.09 bereits eine Chance zur Nachbesserung hatte.
Er ignorierte dieses Schreiben und teilte mir auf telefonische Nachfrage mit, dass er das Geld nicht zurückzahlen werde, da ich am 08.09 vom Vertrag zurückgetreten sei.
Nach dem zweiten, gescheiterten Abholversuch, inserierte der Verkäufer das Fahrzeug neu mit dem Vermerk "Technisch einwandfrei, alles funktioniert", obwohl das Fahrzeug mit erheblichen Mängeln keine neue TÜV Plakette zugeteilt bekommen hat. Darüber hinaus bietet er mehrere Fahrzeuge, gleichzeitig (Sechs bis Sieben Stück) auf verschiedenen Plattformen unter unterschiedlichen Namen an um offensichtlich zu veschleiern, dass er kein Gewerbe zum Autohandel angemeldet hat. Ich informierte ihn darüber, dass ich über dieses Vorgehen bescheid weiß, woraufhin er mir per WhatsApp ein Foto eines maskierten Rockerclubmitglieds geschickt hat, und mir indirekt damit gedroht hat, dass ich mich mal "über ihn und seine Jungs informieren" soll, bevor ich mir noch mehr Ärger einbrocke.
Meine Frage also: Habe ich richtig gehandelt und kann darauf hoffen meine Anzahlung, notfalls mittels eine Anwaltes, zurück zu bekommen oder stimmt es wirklich, dass ich mein Geld nun nicht mehr zurück kriegen kann, obwohl der Verkäufer mehrfach vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten hat? Das Fahrzeug ist mittlerweile verkauft. Helfen mir die zuletzt genannten Informationen (Fahrzeug neu inseriert mit falschen Angaben, Kein Gewerbe angemeldet und verkauft regelmäßig Autos, Indirekte Drohungen gegen mich) dabei einen Vorteil in einem möglichen Gerichtsverfahren zu erringen? Dies alles ist über Verläufe und Screenshots samt Daten zu belegen. Ich hoffe Sie können eine Einschätzung dazu geben, ob ich hier grundsätzlich im Recht bin oder nicht.
Vielen Dank im voraus!
Herzlichste Grüße