Ruhen Fristen während eines Wiedereinsetzungsantrages?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ungefähr einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft des ursprünglichen Bussgeldbescheides erreichte mich postalisch eine Mahnung der Bussgeldbehörde die mir die fehlende Zahlung des Bussgeldes vorwarf und nunmehr eine Frist von zehn Arbeitstagen zur Begleichung ansetzte. ... Meine Frage nun: Ruht bis zur Entscheidung des Zuständigen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch die neu auferlegte 10 Tages Frist und wie verhalte ich mich jetzt taktisch weiter?