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Dringende Angelegenheit – Unberechtigte Gebote über unser Copart-Konto

15. August 2025 10:50 |
Preis: 30,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


13:29

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind als Autohandelsunternehmen bei Copart registriert und haben die erforderlichen Gebühren ordnungsgemäß bezahlt.

Am 04.08.2025 wurde unser Mobiltelefon gestohlen. Über die Copart-App auf diesem gestohlenen Gerät hat eine unbekannte Person zahlreiche Gebote auf Fahrzeuge abgegeben. Diese Gebote wurden ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung platziert.

Am selben Tag haben wir den Vorfall bemerkt, Copart umgehend informiert und ausdrücklich mitgeteilt, dass diese Gebote nicht von uns stammen. Am 05.08.2025 haben wir zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet (Vorgangsnummer kann bei Bedarf nachgereicht werden).

Trotz dieser eindeutigen Sachlage fordert Copart nun, dass wir die betreffenden Fahrzeuge ersteigern bzw. bezahlen, obwohl wir diese Gebote nachweislich nicht abgegeben haben. Mehr auch die haben Mahnung Gebühren für jede Auto 50 Euro im Rechnung geschickt per Mail.

Da wir uns im Recht sehen und den Sachverhalt belegen können, suchen wir rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt mit Erfahrung im Bereich Vertragsrecht und Onlineauktionen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diesen Fall übernehmen können und welche Unterlagen Sie für eine erste Einschätzung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

15. August 2025 | 11:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

gerne kann ich Ihre Rechtsvertretung in diesem Fall übernehmen. Ich bin seit Jahren spezialisiert im Strafrecht, Vertragsrecht und auf dem neusten Stand Judikatur Internetrecht.
Senden Sie bitte in dieses Portal die Nummer der Strafanzeige, eine Ansprechperson bei der Polizeistation, die bisherige Korrespondenz mit Copart.
Welches Finanzvolumen haben die von Ihnen geforderten Ersteigerungen?
Ich brauche die Angabe, um Ihnen ein adäquates Angebot im Portal einzustellen, welches Sie annehmen können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel

Rückfrage vom Fragesteller 15. August 2025 | 13:25

Bisher habe ich keine Strafe von der Polizei erhalten, sondern nur Rechnungen von Copart. Ihre Antwort war allgemein. Ich habe meine Probleme geschildert und benötige eine klare Antwort auf meine Frage.
Ich bin ganz neu bei Copart und habe alles über das Online-Portal erledigt, jedoch keine Dokumente unterschrieben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. August 2025 | 13:29

Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

also Sie müssen die Rechnungen nicht bezahlen und die KFZ nicht ersteigern. Ich kann Ihnen dabei gerne rechtsanwaltschaftlich behilflich sein.

Ich stelle Ihnen eine Angebot für die Übernahme des Mandats ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Lisbeth Bechtel Rechtsanwältin

ANTWORT VON

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