Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Nachbar durfte nur dann Ihr Fahrzeug abschleppen lassen, wenn Ihr Fahrzeug die ordnungsgemäße Nutzung seines Parkplatzes verhinderte und die sofortige Entfernung Ihres Fahrzeuges notwendig war, z.B. weil er sein Fahrzeug nicht ausparken konnte oder kein anderer Parkplatz erreichbar war. Das aber muß der Nachbar nachweisen.
Wenn er das nicht nachweisen kann, haben Sie gegen ihn Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Rechnung. Allerdings müssen Sie wiederum versuchen, die Rechnung nach Möglichkeit zu reduzieren, also Teile der Zahlung vom Abschleppunternehmer zurückzufordern, wenn die Kosten tatsächlich unangemessen hoch waren. Bei der von Ihnen genannten Höhe ist das naheliegend, müßte aber von Ihnen nachgewiesen werden.
Da das noch komplizierter ist als es klingt, sollten Sie einen örtlichen Anwalt einschalten, der den ganzen Fall umfassend prüft und den Schadensersatz für Sie einfordert. Ohne Anwalt riskieren Sie teure Fehler/Mißverständnisse.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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