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Mitmieter lässt mein Auto für 850 Euro abschleppen

8. September 2022 20:14 |
Preis: 48,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mir ist am 02.09. Folgendes passiert : Ich wohne in einer Mietwohnung und miete dabei eine Duplex-Garagenhälfte. Der Herr, der die andere Hälfte mietet, -also quasi Mitmieter-, hat den Abschleppdienst gerufen, weil ich 2 cm auf seiner Hälfte geparkt habe und ich ihn dadurch blockiert hätte. Jetzt habe ich dem Abschleppdienst 850 Euro zahlen müssen, um mein Auto wieder zu bekommen (angeblich war ein zusätzlicher Kran nötig...deswegen die hohe Rechnung, behauptet die Abschleppfirma..). Um mein dringend benötigtes Auto wieder zu erhalten, habe ich die Rechnung leider direkt bezahlt (obwohl der Auftraggeber ja nicht ich, sondern der o.g Herr, also Mitmieter, war).
Nun habe ich aber drei Sachen gelesen: Erstens hätte die Rechnung eigentlich an den Auftraggeber, also den Mitmieter, adressiert sein müssen (sie war direkt an mich adressiert). Zweitens hätte der Herr als Mitmieter eigentlich gar kein Recht gehabt mein Auto abschleppen zu lassen. Er hätte vorher entweder mich oder die Hausverwaltung bzw. den Vermieter kontaktieren müssen, um mich ausfindig zu machen. Drittens dürfte der Abschleppdienst sowieso nur die Ortsüblichen Kosten für eine Abschleppung beantragen. Der Preis von 850 Euro scheint extrem hoch zu sein. Ich war leider im Moment zu verwirrt und habe mein Auto dringend gebraucht, weswegen ich leider ohne groß nachzudenken die Rechnung der Abschleppfirma beglichen habe.

Am Montag, den 05.09, habe ich die Abschleppfirma per Mail kontaktiert und den Tatbestand geschildert und der Rechnung widersprochen. Die Firma hat mir daraufhin ganz unverschämt geantwortet (sowas wie "bla.bla.bla. Eine so einsichtige Person habe ich noch nie erlebt. Sie können gerne einen Anwalt beantragen, wir erstatten Ihnen den bezahlten Betrag nicht").

Im Moment schaut es so aus, als ob mir die Abschleppfirm die bezahlte Rechnung nicht erstatten möchte.

1) Wie soll ich jetzt vorgehen? Habe ich rechtlich gesehen überhaupt eine Chance? Was sind meine Möglichkeiten? Soll ich der Abschleppfirma eine Mahnung schreiben?

2) Was soll ich tun, wenn die Firma trotz Mahnungen oder anderen Maßnahmen nicht zahlt ?

MfG

P.S.: Weder der Mitmieter noch der Vermieter hat mich jemals abgemahnt oder darauf aufmerksam gemacht, dass ich falsch geparkt hätte. Ganz im Gegenteil: Das Auto des Mitmieters war so gut wie nie da, seine Hälfte war also eigentlich immer unbenutzt. Dies war also ein Einzelfall.

8. September 2022 | 21:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Der Nachbar durfte nur dann Ihr Fahrzeug abschleppen lassen, wenn Ihr Fahrzeug die ordnungsgemäße Nutzung seines Parkplatzes verhinderte und die sofortige Entfernung Ihres Fahrzeuges notwendig war, z.B. weil er sein Fahrzeug nicht ausparken konnte oder kein anderer Parkplatz erreichbar war. Das aber muß der Nachbar nachweisen.

Wenn er das nicht nachweisen kann, haben Sie gegen ihn Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Rechnung. Allerdings müssen Sie wiederum versuchen, die Rechnung nach Möglichkeit zu reduzieren, also Teile der Zahlung vom Abschleppunternehmer zurückzufordern, wenn die Kosten tatsächlich unangemessen hoch waren. Bei der von Ihnen genannten Höhe ist das naheliegend, müßte aber von Ihnen nachgewiesen werden.

Da das noch komplizierter ist als es klingt, sollten Sie einen örtlichen Anwalt einschalten, der den ganzen Fall umfassend prüft und den Schadensersatz für Sie einfordert. Ohne Anwalt riskieren Sie teure Fehler/Mißverständnisse.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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