Im Jahre 2002 wurde die Firma Insolvent und gelöscht. Jetzt im Jahre 2017 wurde aus einem anderen Bauvorhaben dem Gesellschafter der damaligen Firma ein Sparbuch übermittelt das zur Sicherheit bei einer Kautionsversicherung hinterlegt war. ... Nun meine Frage in dieser Angelegenheit, gelten in diesem Falle die Verjährungsfristen oder ist eine Forderung noch sinnvoll, zu mal ich der Auffassung bin, dass das einbehaltene Geld eher treuhänderisch verwaltet wurde und bei Ablauf der Gewährleistung auch zur Auszahlung gebracht hätte werden müssen.