Volljährigenunterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, für meinen 20-jährigen Sohn, der hätte jetzt im August mit seiner Malerlehre fertig sein können, diese jeodch nicht bestanden hat, habe ich die vergangenen 3 Jahre freiwillig mehr Unterhalt bezahlt. ... Dann wäre da noch mein zweiter Sohn (17 Jahre) der noch zur Schule geht, wie hoch wird dessen Kindesunterhalt sein.