Dachausbau zu Wohnzwecken
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Vor rund 30 Jahren hat eine Familie den über Ihrer Wohnung liegenden Dachstuhl zu Wohnzwecken ausgebaut. Dies ist auch so durch die Teilungserklärung vorgesehen. ... Die notwendigen Bauanträge sollte die damaligen Eigentümer selbst einholen.