Schadenersatzforderung - entstandenen Schaden bis zur Kündigung erstatten?
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
(Ich konnte über Google nicht''s finden) Es müsste doch ausreichend sein, den entstandenen Schaden, also die Kosten des Lehrmaterials und die bis zur Kündigung in Anspruch genommenen Kursstunden zu erstatten.