Sehr geehrte Damen und Herren, in 2003 habe ich meine Wohnung vermietet.Der aus fünf in die nähere Wahl gekommene Bewerber wollte nach Vertragsabschluss statt der vorhandenenTeppichböden ( sie sollten von mir gereinigt werden,was auch von den anderen Bewerbern akzeptiert worden war ) neue Laminatböden,was ich ablehnte.Er lies dann von mir genehmigt auf seine Kosten neue Böden für ca.4.500.- € einbauen,nachdem ich ihm als Gegenleistung die Zusage machte,mindestens für die nächsten 5-6 Jahre die Miete nicht zu erhöhen.Aus persönlichen Gründen ( Probleme in der Nachbarschaft ) zog er zum 30.10.2007 aus.Sein Verlangen auf Ablösung lehnte ich mit dem Hinweis auf obige Vereinbarung und dass es sein Wunsch ist das Mietverhältnis zu beenden ab. Er vermittelte mir eine Nachmieterin,mit der ich auch einen Mietvertrag abschloss.Im Vorfeld wies ich die neue Mieterin darauf hin,dass sie Verträge ( Ablösungen ) ausschließlich mit mir abschliessen sollte und dass sie nicht verpflichtet wäre für die Böden eine Ablösung zu zahlen.Leider hörte sie nicht auf mich und schloss mit dem Vormieter einen Vertrag über Ablösung der Böden über1.500.- € und 100.- € für zwei Waschbecken,zu denen ich Ihnen aber zuriet.Meine derzeitige Mieterin zieht Fristgerecht zum 30.04.2009 aus und fordert über einen RA nach also 18 Monaten Mietszeit eine Ablösung der Böden in Höhe von 1.000.- € plus 100.- € für die beiden Waschbecken.Für die beiden Waschbecken bot ich 50.- € da ich ihr ja zugeraten hatte.Für die Böden habe ich aus vorgenannten Gründen ( von mir bereits abgegolten durch eine nichtmieterhöhungs Abmachung mit dem Vormieter und mit dem Hinweis an sie,dass sie nicht verpflichtet wäre eine Ablösung zu zahlen ) eine Ablösung angelehnt.Vom RA meiner Mieterin wurde mir mitgeteilt,dass falls ich für die Waschbecken nicht 100.- € bezahle,würden die alten Waschbecken die der Vormieter auf dem Dachboden gelagert hatte wieder eingebaut,womit ich kein Problem habe.Die Böden würden bei Nichtablösung komplett aus der Wohnung entfernt.