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Anbau Fertigbalkon

| 6. Mai 2011 12:26 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:25

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Anbau Fertigbalkon geplant. Heizkörper bereits umgesetzt. Altes Fenster soll durch besser wärmeisolierende Balkontür und Fenster ausgetauscht werden. Kaltmiete z. Zt. 5 Euro pro qm.
Balkon wird 6 qm groß. Der Vermieter plant eine Mieterhöhung um 35 Euro. Wir haben wiedersprochen. Vermieter kündigt daraufhin 11-Prozent - Investitionskostenumlage an. Es liegt uns aber bis jetzt kein Kostenvoranschlag vor.
Unser Mietvertrag ist im April 2010 abgeschlossen worden.

6. Mai 2011 | 12:37

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Gem. § 559 BGB darf der Vermieter nach einer Modernisierung 11% der auf die Mietsache entfallenden Kosten im Jahr auf die Mieter umlegen und die Miete entsprechend erhöhen.

Die Modernisierungsmaßnahmen müssen nach § 554 Abs. 3 BGB dem Mieter spätestens 3 Monate vor Beginn hinsichtlich Art, Umfang und Beginn mitgeteilt werden. Auch die voraussichtliche Mieterhöhung muss mitgeteilt werden.

Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter nach § 554 Abs. 1 BGB zu dulden, wenn sie für ihn keine unzumutbare Härte bedeuten.

Ob der Vermieter seiner Ankündigungspflicht nach § 554 Abs. 3 BGB ausreichend nachgekommen ist und Sie die Arbeiten dulden müssen, lässt sich ohne genaue Prüfung des Schriftverkehrs an dieser Stelle nicht sagen.

Gerne nehme ich mich der Angelegenheit an und unterbreite Ihnen nach Übersendung der Unterlagen (per E-Mail, Fax oder postalisch) ein konkretes Angebot für meine außergerichtliche Tätigkeit bzw. konkrete Prüfung.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2011 | 12:54

Sehr geehrter Herr Schwartmann,

Danke für Ihre Antwort. Diese Information hatte ich auch aus diversen Suchmaschinen.

Am 12. August 2010 kam ein Schreiben vom Vermieter, das es nach Anbau des Balkons eine Mieterhöhung von 35 € geben wird.

Die Heizkörper wurden irgendwann zwischen August 2010 und März 2011 ausgetauscht/versetzt.

Am 1. März 2011 kam nochmal das Gleiche Schreiben mit dem Zusatz " Wir bedanken und nochmals für Ihre Zusage und Unterstützung bisher" Dabei haben wir keine mündliche Zusageoder auch schriftliche Zusage für den Balkon beim Vermieter abgegegeb.

Am 31. März erreichte uns die Nebenkostenabrechnung. Damit hatten wir einige Probleme und schrieben dem Vermieter am 10. April ein Schreiben. Inhalt: Reklamation div. Abrechnungen und das wir mit den 35 € nicht einverstanden seien, da man eigentlich nur 1/4 des Balkones aus die Wohnung anrechnen darf.

Kaltmiete 5€ pro qm.
Balkon: 6 qm. 6 x 5 = 30
30 / 4 = 7,5 € für den gesamten Balkon. ODER?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2011 | 14:25

Vielen Dank für Ihre Nachfrage - ich benötige aber die Schreiben des Vermieters, insbesondere das vom 12.08.2010, um konkret prüfen zu können, ob die Forderung berechtigt ist.

Die Unterlagen können Sie mir gerne zukommen lassen.

Bewertung des Fragestellers 6. Mai 2011 | 15:36

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