Rattenplage im Keller - Mietminderung usw.?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Brief an den Vermieter vom 9.6.16: "Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten 5 Jahren ist es vermehrt vorgekommen, dass wir bei uns im Treppenhaus und den Kellerräumen im Haus (Adresse) eine Rattenplage hatten, die derzeit aktuell wieder einmal besteht. ... Das einzige, wofür unser Vermieter in den letzten Jahren Sorge getragen hat, ist einen Kammerjäger zu schicken, der Giftköder ausgelegt hatte. ... Sollten Sie dem Rattenübel nicht endlich ein Ende bereiten innerhalb einer angemessenen Frist, sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten bzw. die Miete zu mindern.