Marklerprovision - Näheverhältnis unklar
vom 11.5.2014
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nach meinen Informationen handelt es sich im oben beschriebenen Fall um ein Näheverhältnis zwischen Markler und Immobilieneigentümer, bei dem m.E. nicht klar ist, ob die Provision eigentlich hätte entrichtet werden müssen oder nicht. Meine Fragen: Besteht im oben genannten Fall Anspruch auf Erstattung der Provision? Reicht es aus, dass wir vom Verwandschaftsverhältnis des Marklers und des Immobilienbesitzers wussten und der Markler somit doch Anspruch auf die Provision hatte?