Eigenbedarfskündigung ohne Erläuterung der Gründe
vom 25.1.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Weger / Solingen
Jetzt da mein Sohn in diese Wohnung einziehen möchte, habe ich der Mieterin ende Dezember wegen Eigenbedarf mit einer 3 Monatigen Frist zum 31.03.2013 gekündigt. ... Meine Frage ist jetzt, hat sich durch den Widerspruch ihrerseits jetzt die Kündigungsfrist um einen Monat verlängert, sodass ich ihr jetzt zum 30.04 erst Kündigen kann, oder bleibt die Frist vom Ihrem Widerspruch unberührt.