Wohnungsbesichtigung nach Kündigung.
vom 3.6.2025
für 85 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Am 01.06.25 habe ich meine Wohnung ordentlich und fristgerecht zum 31.08.25 gekündigt - Bestätigung des Vermieters liegt vor. Im Kündigungsschreiben habe ich ihm mitgeteilt, daß Besichtigungen zur Neuvermietung erst ab Juli 2025 möglich seien, da ich vorher in Urlaub bin (mein Jahresurlaub vom 07.06.25 bis 28.06.25). Nun schlägt er als mögliche Besichtigungstermine den 14.06.25 oder 28.06.25 vor, obwohl er, nach eigener Aussage, die Wohnung erst in den nächsten Tagen inserieren wird.