Prüfung Wohnraummietvertrag, Mietvertrag prüfen
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 2. ... Kündigung des Mietverhältnisses Ordentliche Kündigung Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Mietverhältnis kann vom Mieter spätestens zum 3.