Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Darstellung haben Sie allein den Mietvertrag geschlossen.
Danach sind auch nur Sie Partei des Mietvertrages und können diesen dann auch allein kündigen.
Daran ändert auch nichts, dass Ihre Ehefrau mit Ihnen in die Wohnung eingezogen ist. Mit dem Einzug ist sie nicht Partei des Mietvertrages geworden. Auch mit dem Einzug sind Sie allein Vertragspartner geblieben.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der von Ihnen allein unterzeichnete Mietvertrag geändert worden sein sollte. Sollte Ihre Frau ausdrücklich und durch eine vertragliche Regelung mit dem Vermieter in den Mietvertrag eingetreten sein und dadurch Partei geworden sein, ist eine Kündigung allein nicht möglich.
Als Fazit ist für Sie nach Ihrer Darstellung aber festzuhalten, dass eine Kündigung allein möglich ist, da auch nur Sie allein Partei des Mietvertrages sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Diese Antwort ist vom 29.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail: