Ankündigung zur Zwangsvollstreckung - was tun?
vom 4.11.2013
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Eine über ~ 2.700 EUR für den Zeitraum, in welchem ich noch tatsächlich dort wohnte - nun kam jedoch (14 Tage später) eine zweite Forderung über ~ 4.900 EUR, welche über meinen Mietzeitraum hinausging. ... Die zweite Forderung läuft über ein anderes Amtsgericht, allerdings über die gleiche Rechtsanwältin seitens des Klägers.