Wer zahlt die Testamentsvollstreckervergütung, Erben oder auch Vermächtnisnehmer?
vom 8.12.2011
150 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sein Honoraranspruch richte sich nach dem Gesamtnachlass und ausschließlich gegen die Erben. Eine Beteiligung der Vermächtnisnehmer mache er für die Erben geltend. ... Er möchte nun mit Zustimmung der Erben A bis D gegen die Vermächtnisnehmer einen Prozess führen.